Briefe mit Abgabegarantie – Einschreiben ?!

Wer besonders wichtige Briefe mit brisantem Inhalt oder bedeutsamen Dokumenten versendet, sollte seine Sendung nicht als „Standartbrief“ verschicken. Dieser kann schnell einmal nicht ankommen oder beim falschen Empfänger landen. Um Sendung von besonderer Art vor solchen Problemen zu schützen bzw. sich rechtlich abzusichern, empfiehlt es sich sehr diese Sendungen als „Einschreiben“ zu verschicken.

Einschreiben in Deutschland

In Deutschland gibt es drei Arten von Einschreiben. Was sie immer gemeinsam haben: sie sind alle versichert und es gibt immer einen Nachweis über die Zustellung. Unterschiede haben sie allerdings auch. So muss bei zwei von drei Formen des Einschreibens der Empfänger dieses persönlich entgegennehmen und dies per Unterschrift bestätigen. Allerdings kann er dabei die Annahme auch verweigern. Nur bei einer Variante des Einschreibens geht dies nicht.

Einschreiben Einwurf

Diese Form des Einschreibens ist eine besondere. Hierbei handelt es sich um die angesprochene Variante, bei der der Empfänger die Sendung nicht persönlich entgegen nimmt und so auch nicht verweigern kann. Bei dieser Form wirft der Zusteller das Einschreiben nämlich „ganz normal“ in den Briefkasten, aber dafür muss er diesen Vorgang dokumentieren. Dafür setzt er seine Unterschrift unter den Auslieferungsbeleg. Nachteil dieser Variante ist allerdings, dass es rein rechtlich keine „förmliche Zustellung“ ist. Sollte eine solche also(etwa bei offiziellen Dokumenten) erforderlich sein, hat man mit diesem Einschreiben bei einem Rechtsstreit keinen Beweis, auch wenn man den Beleg vorlegt.  Dieses Einschreiben bietet sich an, wenn Fristen einzuhalten sind.

Übergabe-Einschreiben

Dieses Einschreiben ist quasi das „klassische“ Einschreiben. Ein Einschreiben ohne irgendeine Zusatzleistung. Der Empfänger muss das Schreiben persönlich entgegen nehmen, kann dies allerdings verweigern. Sollte er nicht anzutreffen sein, hat er 7 Tage das Einschreiben an der Stelle,  wo es hinterlegt wurde, abzuholen. Der Absender erhält keine besondere Rückmeldung über die Abgabe der Sendung, allerdings kann er bei der „Sendeverfolgung“ den „Auslieferungsvermerk“ einsehen.

Einschreiben mit Rückschein

Diese Form wirkt zuerst wie die rechtlich sicherste, denn bei einem Einschreiben mit Rückschein unterschreibt der Empfänger auf dem Rückschein, welchen der Absender erhält. Warum die rechtliche Beweiskraft bei dieser Form trotzdem schwierig ist?  Mit der Unterschrift wird nur bestätigt, dass ein Kuvert übergeben wurde, ob dieser einen Inhalt hatte und wenn ja welchen, wird nicht durch den Rückschein aufgezeigt bzw. bestätigt.